Qualifizierte elektronische Signatur: Die qualifizierte elektronische Signatur stellt sicher, dass eine elektronische Rechnung echt (Authentizität) und unveränderbar (Integrität) ist. Zum Beispiel kann ein PDF mittels eines Signaturverfahrens mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
Verifikation: Die signierte Rechnung muss vom Empfänger auf ihre Echtheit und Unversehrtheit geprüft werden. Das Ergebnis, der Verifikationsbericht, muss vom Empfänger archiviert werden.
GDPdU: Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ist eine Sammlung von Regeln, die die Aufbewahrung und Einsehbarkeit digitaler Unterlagen beschreiben.
GoBs: Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführung sind Regeln zur Buchführung mit Hilfe von Datenverarbeitungssystemen.
Rechnungsdatensatz: Eine elektronische Rechnung kann in verschiedenen Formen vorliegen. Bestimmte Formate können in Warenwirtschaftssysteme importiert und dort verarbeitet werden.
XML: Eine Sprache zur Darstellung strukturierter Daten in Form von Textdaten. XML wird u. a. für den plattformunabhängigen Austausch von Daten zwischen Computersystemen eingesetzt.
SAP iDoc: Das Intermediate Document (IDoc) ist ein Behälter für den Austausch von Daten zwischen SAP und Fremdsystemen.
Edifact: Abkürzung für United Nations Electronic Data Interchange For Administration, Commerce and Transport. Edifact ist ein branchenübergreifender internationaler Standard für das Format elektronischer Daten im Geschäftsverkehr.
Signaturgesetz: Das Signaturgesetz (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, kurz SigG oder SigG 2001) dient dazu, die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen festzulegen.
Signaturverordnung: Die Signaturverordnung ergänzt das Signaturgesetz um Einzelregelungen zu den Anforderungen an die Zertifizierungsdiensteanbieter sowie an die bei der Zertifikats- und Signaturerstellung einzusetzenden Produkte und Verfahren.